Geschäftsadresse Best-Choice Flexibel, 12 Monate Geschäftsbedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für einstein@work Address

I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen der einstein@work („einstein@work“) und dem Kunden („Kunde“). einstein@work und Kunde nachstehend jeweils einzeln als „Partei“ oder gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet.

2. „Kunden“ können ausschließlich Unternehmer sein. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB). Der Kunde garantiert, dass er in seiner Eigenschaft als Unternehmer handelt.

II. Vertragsgegenstand

einstein@work stellt dem Kunden eine Geschäftsanschrift am vertraglich vereinbarten Standort zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, die Adresse des Standortes als Geschäftsanschrift zu verwenden.

III. Rechte und Pflichten der Parteien

1. einstein@work wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses die Firma des Kunden an dem am Standort befindlichen Postbriefkasten (mit-) ausschildern und etwaige in den Postbriefkasten eingeworfene oder während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) am Empfang abgegebene Postsendungen oder sonstige Zustellungen entgegennehmen.

2. Der Kunde wird einstein@work für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Vollmacht nach Maßgabe des diesem Vertrag beigefügten Musters zur Entgegennahme sowie zur Bestätigung des Empfangs der an ihn adressierten Paket- oder Postsendungen erteilen.

3. einstein@work wird die für den Kunden eingegangenen Postsendungen wöchentlich (üblicherweise freitags) durch einfache Post an die vom Kunden angegebene Adresse versenden. Andere, kürzere Versandintervalle sowie der Versand durch Einschreiben (Einwurf oder Abgabe) ebenso wie der Versand per Kurier, einschließlich der damit verbundenen zusätzlichen Servicegebühren und Kosten, bedürfen jeweils der vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung.

4. einstein@work wird den Kunden über etwaige förmliche Zustellungen - als Einschreiben oder mit Zustellungsurkunde - unverzüglich per E-Mail informieren. Auf schriftliches Ersuchen des Kunden mit entsprechender Kostenübernahmeerklärung (ausreichend per E-Mail) wird einstein@work für unverzüglichen Versand solcher Zustellungen nach Weisung des Kunden sorgen. Anderenfalls gilt für solche Sendungen Ziffer III, Abs. 3. oben entsprechend.

5. Der Kunde bleibt berechtigt, die Postsendungen während der Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. 8:00 bis 18:00 Uhr) am Empfang des Standortes abzuholen bzw. abholen zu lassen. Die Abholung durch Dritte bedarf jeweils des Nachweises entsprechender Berechtigung bzw. Bevollmächtigung durch den Kunden.

6. Etwaige Pakete oder die Größe DIN A4 übersteigende Postsendungen, sind vom Kunden abzuholen bzw. abholen zu lassen. Der Versand solcher Sendungen ist, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich anderweitig vereinbart, nicht geschuldet. einstein@work wird den Kunden über den Eingang solcher Sendungen jeweils wöchentlich per E-Mail informieren.

7. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Änderungen der Versandadresse oder seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

IV. Geldwäscheprüfung

1. einstein@work ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners sowie der für ihn auftretenden natürlichen Person, dessen wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, einstein@work die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung zu stellen.

2. Der Kunde ist ferner verpflichtet, etwaige im Laufe des Vertragsverhältnisses eintretenden Änderungen hinsichtlich des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG unaufgefordert mitzuteilen und durch jeweils geeignete Dokumente zu belegen.

V. Haftung von einstein@work

einstein@work haftet

a) nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;

b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.

Eine weitergehende Haftung von einstein@work ist ausgeschlossen.

VI. Kündigung, Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung durch einstein@work

1. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für einstein@work liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser in Verzug ist;

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Servicegrundgebühr für zwei Termine erreicht;

c) seine Mitwirkungspflicht nach Ziffer IV auch nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt, indem er einstein@work nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen für seine Identifizierung und die des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Informationen zur Abklärung des Status als politisch exponierte Person zur Verfügung stellt, Änderungen nicht unverzüglich anzeigt oder unrichtige Angaben macht.

2. Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform, wobei eine Kündigung per unterschriebenem Fax oder durch Übersendung eines unterschriebenen eingescannten Dokuments per E-Mail ausreichend ist.

VII. Beendigung des Vertrages

1. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages (aus welchem Grunde auch immer), ist einstein@work nicht zur Entgegennahme oder Weiterleitung etwaiger an den Kunden adressierter Postsendungen verpflichtet. Der Kunde hat mithin rechtzeitig die damit verbundenen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Einrichtung eines Nachsendeauftrags, Mitteilung der Adressänderung an die Geschäftspartner).

2. Sofern etwaige Postsendungen nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages eingehen (z.B. durch Einwurf in den Briefkasten), wird einstein@work den Kunden schriftlich informieren (ausreichend per E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse). Der Kunde ist berechtigt, die jeweiligen Postsendungen während der üblichen Öffnungszeiten am Empfang abzuholen bzw. abholen zu lassen.

3. Nach Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages ist einstein@work berechtigt, etwaige bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene und trotz Information des Kunden nicht abgeholte bzw. nach diesem Zeitpunkt eingehende Postsendungen zu entsorgen. Etwaige Ansprüche des Kunden aus diesem Grunde sind ausgeschlossen.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

1. Gegenüber Zahlungsansprüchen von einstein@work kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Eine Aufrechnung mit der geleisteten Sicherheitsleistung während der Dauer des Servicevertrages ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.

2. Der Kunde ist zu einer Minderung der laufenden Servicezahlungen nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Service- oder Servicegrundgebühren oder

sonstige Ansprüche gegen einstein@work gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.

IX. Schlussbestimmungen

1. Die Prüfung der Eignung der Geschäftsanschrift als Firmen-, Verwaltungs- oder Satzungssitz einer juristischen Person liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Rein informativ und ohne Gewähr für die Richtigkeit des Hinweises, weist einstein@work den Kunden darauf hin, dass eine Geschäftsanschrift ohne tatsächlich zugänglichen Arbeitsplatz grundsätzlich für die Verwendung als Firmen-, Verwaltungs- oder Satzungssitz einer juristischen Person ungeeignet ist.

2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Kempten. Es gilt deutsches Recht.

3. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Diese Regelung gilt nicht, soweit der Kunde nach Vertragsschluss weitere Serviceleistungen hinzubestellt. Diese werden – eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien vorausgesetzt – insbesondere ohne Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.

4. einstein@work behält es sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.

5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.

Stand der AGB: 01.08.2024

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Einstein@Work diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

Zurück